AGB | WEBWERK Online-Agentur in Österreich - Kärnten

Allgemeine Geschäftsbedingungen Webwerk Online-Solutions GmbH

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Webwerk Online-Solutions GmbH (im Folgenden „Webwerk“) erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Webwerk und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Webwerk schriftlich bestätigt werden. Änderungen und/oder Erweiterungen dieser AGB treten mit der Online-Publikation unter der Domain https://www.webwerk.at/agb in Kraft und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart. AGB des Kunden widerspricht Webwerk ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch Webwerk bedarf es nicht.

1.4 Die Angebote von Webwerk sind freibleibend und unverbindlich.

1.5 Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Webwerk schriftlich bestätigt wurden oder Webwerk mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat.

2. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde Webwerk vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt Webwerk dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

2.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Webwerk treten der potentielle Kunde und Webwerk in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zu Grunde.

2.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass Webwerk bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

2.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von Webwerk ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

2.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachte und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die einzigartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

2.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Webwerk im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen gemäß Punkt 2.4 außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

2.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von Webwerk Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies Webwerk binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

2.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Webwerk dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass Webwerk dabei verdienstlich wurde.

2.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus Punkt 2.5 durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Webwerk ein.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Webwerk. Innerhalb des vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit für Webwerk.

3.2 Alle Leistungen von Webwerk (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.3 Der Kunde wird Webwerk zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Webwerk wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Webwerk haftet im Falle von Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Webwerk wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde Webwerk verschuldensunabhängig schad- und klaglos; er hat Webwerk sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, Webwerk bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt Webwerk hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

3.5 Zusätzlich erbrachte Leistungen, die nicht Bestandteil eines schriftlichen Auftrages sind und nicht durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gemäß den bei Leistungserbringung geltenden Stundensätzen von Webwerk nach Aufwand verrechnet. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von Webwerk, wie beispielsweise die Übernahme von Inhalten (v.a. Texte und Bilder) aus bereits bestehenden Internet-Webseiten.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1 Webwerk ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Webwerk wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

4.3 Soweit Webwerk notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Webwerk, sondern erfolgt die Beauftragung im Namen des Kunden.

4.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde jedenfalls einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit Webwerk aus wichtigem Grund.

5. Termine

5.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Webwerk schriftlich zu bestätigen.

5.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Webwerk aus Gründen, die Webwerk nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und Webwerk berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Befindet sich Webwerk in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er Webwerk schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Vorzeitige Auflösung

6.1 Webwerk ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Webwerk weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Webwerk eine taugliche Sicherheit leistet.

6.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Webwerk fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

7. Honorar

7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Webwerk für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Webwerk ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Webwerk ist berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

7.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat Webwerk für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

7.3 Alle Leistungen von Webwerk, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle Webwerk erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

7.4 Kostenvoranschläge von Webwerk sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass das tatsächliche, von Webwerk schriftlich veranschlagte (Gesamt)Honorar um mehr als 15 % überstiegen wird, wird Webwerk den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

7.5 Für alle Arbeiten von Webwerk, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt Webwerk das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Webwerk zurückzustellen.

7.6 Preisänderungen, die nicht im Einflußbereich von Webwerk liegen, wie z.B. Preisänderungen durch Subunternehmer, Lieferanten, Gesetzesänderungen, Wechselkursschwankungen, Materialkostenanpassungen, die jedoch Auswirkungen auf die von Webwerk erbrachten Leistungen haben, berechtigen Webwerk dazu das Honorar entsprechend anzupassen.

8. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

8.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Webwerk gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Webwerk. Siehe diesbezüglich auch Punkt 9.1.

8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, Webwerk die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten eines Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Webwerk sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4 Weiters ist Webwerk nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

8.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Webwerk für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Webwerk aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Webwerk schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

9. Eigentumsrecht und Urheberrecht

9.1 Alle Leistungen von Webwerk, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Prototypen aus der Programmierung), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Webwerk und können von Webwerk jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von Webwerk jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Webwerk setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Webwerk dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von Webwerk, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

9.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Webwerk (z.B. Quellcodes, Grafiken, etc.), wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Webwerk und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

9.3 Webwerk ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien mit Erstellercode (Flash, Photoshop PSD, HTML, Programmcode usw.) herauszugeben, es sei denn dies wurde schriftlich vereinbart. Die Übergabe von Datenträgern, Dateien und Daten ist gesondert zu vergüten.

9.4 Für die Nutzung von Leistungen von Webwerk, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Webwerk erforderlich. Dafür steht Webwerk und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

9.5 Für die Nutzung von Leistungen von Webwerk bzw. von Werbemitteln, für die Webwerk konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von Webwerk notwendig.

9.6 Der Kunde haftet Webwerk gegenüber für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

10. Kennzeichnung

10.1 Webwerk ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf Webwerk und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

10.2 Webwerk ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

11. Verfügbarkeit und Reaktionszeit

Webwerk erbringt seine Leistungen mit entsprechender Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Webwerk kann jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass ihre Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Der Kunde hat nur dann Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit und Reaktionszeiten, wenn diese gesondert schriftlich vereinbart wurden.

12. Gewährleistung

12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Webwerk, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Webwerk zu. Webwerk wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde Webwerk alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Webwerk ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Webwerk mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Webwerk ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Webwerk haftet im Falle von Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber Webwerk gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

13. Haftung und Produkthaftung

13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Webwerk und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von Webwerk ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der „Leute“ von Webwerk.

13.2 Jegliche Haftung von Webwerk für Ansprüche, die auf Grund der von Webwerk erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Webwerk der Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für Webwerk nicht erkennbar war, wobei Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Webwerk nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat Webwerk diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von Webwerk. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

13.4 Webwerk verwendet zur Realisierung von Kundenprojekten Content Management Systeme (CMS), CMS-Komponenten und CMS-Module, die unter die Kategorie Open Source Software fallen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche Urheberrechte bei der Verwendung von Open Source Software soweit nicht anders angegeben nach der GNU GPL geregelt sind. Auf Entwicklungsstand und Updatezyklen der Open Source Software hat Webwerk keinen Einfluß. Somit liegen auch allenfalls im CMS begründete Sicherheitslücken ausserhalb des Verantwortungsbereiches von Webwerk.

14. Suchmaschinen-Optimierung (SEO)

Webwerk meldet im Rahmen der Leistungserbringung Internetseiten bei allen dem Auftrag entsprechenden Suchdiensten an. Die Suchdienste garantieren nicht, dass die angemeldeten Internetseiten auch in der angestrebten Form aufgenommen und gelistet werden. Webwerk erteilt daher keine Garantie auf Erfolg, Listung oder (gleich bleibende) Position in Suchmaschinen und übernimmt auch keine Haftung oder Garantie bei eventuellen Sanktionen durch Suchmaschinen, wie Sperrung, Nicht-Aufnahme oder Nicht-Ranking einer Internetseite.

15. Google Ads (früher AdWords)

Webwerk vermittelt an Werbekunden bezahlte Suchmaschinen-Einträge (Werbeflächen) im Rahmen des „Ads“-Programms (früher „AdWords“-Programm) auf den Ergebnisseiten des Suchmaschinenbetreibers Google. Die bezahlten Suchmaschinen-Einträge werden von Webwerk auf eigene Rechnung aber im Namen des Werbekunden durchgeführt. Die Abrechnung seitens Google für die bezahlten Suchmaschinen-Einträge erfolgt auf Klick-Basis. Der Werbekunde übermittelt Webwerk sein maximal gewünschtes Tagesbudget für den Ankauf von Suchbegriffen oder Placements. Soweit nicht anders vereinbart, ist das monatliche Budget im Vorhinein (spätestens zu jedem Monatsersten) auf das Konto von Webwerk einzuzahlen, um die bezahlten Suchmaschinen-Einträge zu starten bzw. fortzusetzen. Webwerk übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Website zu der der Link führt. Webwerk und der Anbieter der Werbeflächen behalten sich das Recht vor, Anzeigentexte, Keywords oder Links von einem bestimmten Keyword ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen oder abzuändern. Unabhängig davon gilt Punkt 3.4 entsprechend.

16. Google Analytics und Google Maps

Die lizenzfreien Webienste Analytics und Maps aus dem Hause Google werden auf Kundenwunsch unter Bekanntgabe und Einhaltung der jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittanbieters Google in die Internetseiten des Kunden integriert. Webwerk ist ausschließlich für die Implementierung der Webdienste verantwortlich und übernimmt keinerlei Haftung, insbesondere auch für den Fall, dass zukünftig Lizenzkosten für die Nutzung der Webdienste seitens Google anfallen.

17. Social Media Kanäle

Webwerk weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social Media Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von Webwerk nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen.

Webwerk arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Webwerk beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten.
Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann Webwerk aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

18. Hosting und Domainregistrierung

18.1 Webwerk agiert im Bereich der Vermietung von Webspace lediglich als Reseller/Vermittler zwischen dem Kunden und dem Hosting-Anbieter und beruft sich in diesem Zusammenhang auf die AGB des Hosting-Anbieters. Die Webspace Verfügbarkeit liegt ausschließlich im Einflußbereich des vermittelten Hosting-Anbieters. Jegliche Haftung durch Webwerk in diesem Bereich ist ausgeschlossen.

18.2 Webwerk vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Webwerk übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die gewünschte Domain tatsächlich verfügbar und ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain etwa in Marken oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und insbesondere niemanden in seinen (Kennzeichnungs-)Rechten zu verletzen und bezüglich Ansprüche Dritter Webwerk verschuldensunabhängig schad- und klaglos zu halten.

19. Apps

Die Erstellung von Apps erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung aktuellen Geschäftsbedingungen des vom Kunden als Verkaufsplattform angegebenen App Stores (App Store iOS, Google Play Store, Windows Phone Store etc.).Webwerk hat keinen Einfluss auf Änderungen der Geschäftsbedingungen der Appstores. Änderungen können dazu führen, dass eine App überhaupt nicht mehr, oder nicht in der ursprünglichen Form im Appstore angeboten werden kann. Webwerk haftet daher nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass eine App auf einer oder mehreren Verkaufsplattformen nicht angeboten werden kann. Notwendige Adaptierungen der App werden gesondert verrechnet.

20. Vertraulichkeit und Datenschutz

Webwerk wird alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie wird Angestellte und Dritte, die solche Informationen oder Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Dies gilt nur insoweit nicht, als 1. Webwerk gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatliche Stellen, solche Daten zu offenbaren und soweit 2. international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken für Dienstleistungen von Webwerk bis auf Widerruf zugesendet wird.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die bekannten Kontaktdaten von Webwerk widerrufen werden.

21. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Webwerk und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

22. Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall gelten jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen, sofern sie der ursprünglichen Absicht der Vertragsparteien dennoch entsprechen. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.

23. Erfüllungsort und Gerichtsstand

23.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Webwerk. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Webwerk die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

23.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Webwerk und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von Webwerk sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Webwerk berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

23.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Klagenfurt am Wörthersee, August 2015